Der Vorstand wird durch die Jahreshauptversammlung gewählt und führt den Verein bis zur jeweils nächsten Jahreshauptversammlung, im Regelfall vier Jahre lang. Im ASB-Regionalverband Ruhr e.V. besteht der Vorstand aus 5 Personen. Die Funktionen sind:
| BGB 26 | Vorsitzende/r | Leitet die Vorstandssitzungen, vertritt den Verein nach Innen und Außen, koordiniert die Vorstandsarbeit |
| BGB 26 | 4 stellvertretende Vorsitzende | Neben der Vertretungsfunktion im Regelfall als Verantwortungsbereiche Rettung, Soziale-Dienste, Jugend, Sozialpsychiatrie |
Der Vorstand ist nach § 26 BGB in das Vereinsregister eingetragen. Die genaue Aufgabenzuordnung nimmt der Vorstand jeweils auf der konstituierenden Sitzung vor.
Die Geschäftsführung im Regionalverband obliegt der Geschäftsführung, deren Mitglieder, bevollmächtigt nach § 30 BGB, ebenfalls in das Vereinsregister eingetragen sind. Für rechtsgeschäftliches Handeln müssen immer zwei Vorstandsmitglieder nach § 26, oder Mitglieder der Geschäftsführung nach § 30 unterschreiben. Teilweise sind den Bevollmächtigten nach § 30 Einzelvollmachten erteilt, ansonsten gilt beim ASB das Vier-Augen-Prinzip!
Die Namen:
| Funktion | Name | im Amt seit |
|---|---|---|
| Vorsitzender | Claus Schmidt | 2006 |
| stellv. Vorsitzender | Prof. Dr. Udo Obertacke | 2006 |
| stellv. Vorsitzender | Ralph Steiner | 1990 |
| stellv. Vorsitzende | Meike Erwig | 2006 |
| stellv. Vorsitzende | Vakant seit 01.05.2011 |
Alle Vorstandsfunktionen sind gleichgelagert.